Aushang / Info für Mitarbeiter

3G in Unternehmen

 

Was: Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes Covid-19 wird die sogenannte 3G-Regelung in jedem Unternehmen verpflichtend. Um zur Arbeit zu kommen, muss jeder Arbeitnehmer nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist.

Wann: Die Regelung beginnt am 15. Januar 2022 und dauert bis zum 28. Februar 2022.

Wer: Alle Arbeitnehmer sind betroffen. Geimpfte oder genesene Arbeitnehmer können den Arbeitgeber über ihren Status informieren.

Der Arbeitgeber kann eine Liste führen, die den Namen und das Datum der Impfung/Infektion enthält. Diese Arbeitnehmer werden von der Kontrollpflicht befreit und können sich frei bewegen.

Ungeimpfte oder nicht-genesene Arbeitnehmer müssen jeden Tag einen zertifizierten Antigen-Test (aus der Apotheke gültig für 24 Stunden) oder einen PCR-Test (gültig für 48 Stunden) vorlegen. Die Kosten der Tests gehen zu Lasten der Arbeitnehmer und müssen außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden.

Arbeitnehmer, die sich vor dem 28. Februar impfen lassen, erhalten Gutscheine, um sich kostenlos testen zu lassen.

Ohne gültigen Test: Dem Arbeitgeber ist es untersagt einen Mitarbeiter, der für den Tag kein gültiges Zertifikat vorlegen kann, ins Unternehmen zu lassen. Für diese Tage ist kein Lohn fällig.   

Inscrivez-vous à notre newsletter

Suivez l'actualité de la Fédération des Artisans
.

Nos sponsors

FÉDÉRATION DES ARTISANS

2 Circuit de la Foire Internationale
L-1347 Luxembourg

(+352) 42 45 11 - 1

LU-VE 08H00-17H00

Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

CONTACTEZ-NOUS


© Fédération des Artisans

Design by Molotov Design