Antragsverfahren für Kurzarbeit für betroffene Unternehmenhmen

 

Als Ergänzung zu unserem Newsletter vom 28. April 2021 möchten wir Sie über die Vorgehensweise bei einem Antrag auf Kurzarbeit bei außergewöhnlichem Baustoffmangel informieren.


1. Antrag auf Kurzarbeit für den Monat Mai 2021

 

Für die zweite Maihälfte 2021 müssen die betroffenen Unternehmen Kurzarbeit beantragen, indem sie ihr Antragsformular mit den Anlagen (Im Anhang) bis spätestens Sonntag, den 9. Mai 2021, per E-Mail an die Adresse emploi@eco.etat.lu senden.
 

Diesen Anträgen muss Folgendes beigefügt werden:
  • eine Erklärung des Personalausschusses, in der bestätigt wird, dass er über den Antrag auf Kurzarbeit informiert wurde (falls ein Personalausschuss besteht); oder die Informationserklärung, die von jedem von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter unterschrieben wird (wenn keine Personaldelegation vorhanden ist);
  • einen Kontoauszug
  • eine unterzeichnete Bescheinigung des/der Lieferanten, in der er/sie seine/ihre Unfähigkeit zur Lieferung von Material erklärt, dokumentiert und begründet.

Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Kurzarbeit das beigefügte Formular und eine der beiden Informationsbescheinigungen[1]. Senden Sie das Formular per E-Mail an: emploi@eco.etat.lu.


2.  Antrag auf Kurzarbeit für den Monat Juni 2021


1. Für den Monat Juni 2021 müssen die Anträge über die elektronische Plattform " MyGuichet.lu " während der gesetzlichen Frist vom 1. bis einschließlich 12. Mai 2021 eingereicht werden.

Bitte beantragen Sie Kurzarbeit für den Monat Juni über die elektronische Plattform (Link) MyGuichet.lu 

2. Nach Ablauf der Frist am 12. Mai können die betroffenen Unternehmen ihren Antrag auf Kurzarbeit noch per E-Mail an die Adresse emploi@eco.etat.lu senden.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Anträge rechtzeitig vor der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Sekretariat eingehen, damit dieser sie ordnungsgemäß bearbeiten kann.

Wir werden das genaue Datum der nächsten Sitzung des Konjunkturkomitees auf unserer Internetseite www.fda.lu rechtzeitig bekanntgeben.

In diesem Fall verwenden Sie bitte das Formular und eine der beiden beigefügten Erklärungen[2]. Senden Sie das Formular per E-Mail an: emploi@eco.etat.lu.
 
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Berater Ihres jeweiligen Verbandes.

 
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1] Informationserklärung, unterzeichnet von jedem von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter
   Erklärung des Personaldelegierten, dass er über den Antrag auf Kurzarbeit informiert wurde
2] von jedem von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter unterschriebene Informationserklärung
   Erklärung des Personaldelegierten, dass er über den Antrag auf Kurzarbeit informiert wurde

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