Als Ergänzung zu unserem Newsletter vom 28. April 2021 möchten wir Sie über die Vorgehensweise bei einem Antrag auf Kurzarbeit bei außergewöhnlichem Baustoffmangel informieren.
1. Für den
Monat Juni 2021 müssen die Anträge über die elektronische Plattform " MyGuichet.lu " während der
gesetzlichen Frist vom 1. bis einschließlich 12. Mai 2021 eingereicht werden.
Bitte beantragen Sie Kurzarbeit für den Monat Juni über die elektronische Plattform (Link) MyGuichet.lu 2.
Nach Ablauf der Frist am 12. Mai können die betroffenen Unternehmen ihren Antrag auf Kurzarbeit noch per E-Mail an die Adresse
emploi@eco.etat.lu senden.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Anträge rechtzeitig vor der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Sekretariat eingehen, damit dieser sie ordnungsgemäß bearbeiten kann.
Wir werden das genaue Datum der nächsten Sitzung des Konjunkturkomitees auf unserer Internetseite www.fda.lu rechtzeitig bekanntgeben.
In diesem Fall verwenden Sie bitte das Formular und eine der beiden beigefügten Erklärungen[2]. Senden Sie das Formular per E-Mail an: emploi@eco.etat.lu. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den
Berater Ihres jeweiligen Verbandes. ------------------------------------------
1] Informationserklärung, unterzeichnet von jedem von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter
Erklärung des Personaldelegierten, dass er über den Antrag auf Kurzarbeit informiert wurde
2] von jedem von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter unterschriebene Informationserklärung
Erklärung des Personaldelegierten, dass er über den Antrag auf Kurzarbeit informiert wurde