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FDA - NEWS

Neue CCSS-Verfahren zur Meldung von Erwerbstätigkeit im Ausland

15 février 2024

Ab dem 2. April 2024 werden beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) neue Verfahren für die Meldung einer Erwerbstätigkeit im Ausland eingeführt.

Grundsatz

Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets entsenden möchte, muss diese Tätigkeit beim Centre Commun de la Sécurité Sociale entweder in Papierform oder über "SECUline" (DEMDET-Verfahren) anmelden. Dies umfasst auch die grenzüberschreitende Telearbeit.

Wenn im Rahmen der Tätigkeit im Ausland die Bedingungen für eine weitere Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung erfüllt sind, stellt das CCSS eine Bescheinigung "A1" für Tätigkeiten aus, die in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich ausgeübt werden. Für die anderen Länder stellt er eine Bescheinigung über die anwendbaren Rechtsvorschriften aus.

Fünf neue Formulare

Ab dem 2. April 2024 müssen Arbeitgeber, die ihre Erwerbstätigkeit im Ausland mit Papierformularen melden, diese Meldung mit den neuen Formularen vornehmen, die an jede Art von Situation angepasst sind. Die Verfahren über "SECUline" werden ebenfalls angepasst (Umstellung auf XML-Dateien).

Je nach Art der Mobilität sind fünf verschiedene Formulare vorgesehen:

1. Formular "Ausübung regelmäßiger Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten" (Mehrfachtätigkeit - Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Rahmenvereinbarung Telearbeit).

Dies betrifft Arbeitnehmer, die regelmäßig eine berufliche Tätigkeit, einschließlich Telearbeit, in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs ausüben.
Weitere Informationen >> https://ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/activite-etranger-2/art13.html


Dieses Formular wird ab dem 2. April auch für Erklärungen zur Europäischen Rahmenvereinbarung über Telearbeit zu verwenden sein.
Weitere Informationen >> https://ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/activite-etranger-2/accord-teletravail.html

2. Formular "Antrag auf Entsendung in einen Mitgliedstaat" (Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).

Dies betrifft Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, um dort punktuell eine berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber auszuüben.
Weitere Informationen >> https://ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/activite-etranger-2/art12.html

3. Formular "Antrag auf Entsendung in ein Drittland" (mit oder ohne Abkommen).

Dies betrifft Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein Land außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs entsandt werden, um dort punktuell eine berufliche Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers auszuüben.
Weitere Informationen >> https://ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/activite-etranger-2/tiers.html

4. Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 für Beamte, Seeleute und Besatzungsmitglieder im Bereich der Luftfahrt" (Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).

Dies betrifft Beamte und gleichgestellte Personen, Seeleute und Mitglieder von Flug- oder Kabinenbesatzungen, die Personen- oder Frachtbeförderungsdienste im Bereich der Zivilluftfahrt erbringen und im Ausland arbeiten.
Weitere Informationen >> https://ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/activite-etranger-2/art11.html

5. Formular "Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses A1 für Rheinschiffer" (Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).

Dies betrifft Arbeitnehmer, die als Fahrpersonal an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das gewerblich in der Rheinschifffahrt eingesetzt wird und über ein Zeugnis gemäß Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte verfügt.
Weitere Informationen >> https://ccss.public.lu/fr/employeurs/secteur-prive/activite-etranger/activite-etranger-2/batelier-rhenan.html

Es ist daher wichtig, diese Änderungen genau zu verfolgen und die neuen Meldeverfahren in Zukunft zu berücksichtigen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter für Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung.