Anpassungen der Kurzarbeit ab 1. Mai 2021
1 mars 2021
Um Unternehmen dazu zu bewegen unumgängliche Umstrukturierungen vorzunehmen, hat das Konjunkturkomitee beschossen, die Bedingungen für den Zugang zur Kurzarbeit weiter anzupassen.
1) Gefährdete Branchen
Bis 30. April 2021
Unternehmen in den gefährdeten Sektoren Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungsbranche profitieren von einem beschleunigten Zugang zu Teilarbeitslosigkeit aus strukturellen Quellen, ohne Begrenzung der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter. Bei nachgewiesenem Bedarf können diese Unternehmen bis zum 30. April 2021 Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen bis zu einer Höchstgrenze von 25 % ihrer Beschäftigten (bezogen auf die Gesamtbelegschaft am 30. Juni 2020) vornehmen.
Ab 1. Mai 2021
Ab dem 1. Mai darf die Zahl der ausgefallenen Arbeitsstunden 50 % der gesamten monatlichen Normalarbeitszeit des Unternehmens nicht überschreiten, und der Einsatz von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht mehr mit Kurzarbeit vereinbar.
Ausnahmen
Unternehmen können von diesen Bedingungen abweichen, indem sie einen Sanierungsplan (Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern) oder einen Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (Unternehmen mit mehr als 15 Prozent) aufstellen.
2) Andere Handwerksbereiche
Bis 30. April 2021
Unternehmen, die von der Gesundheitskrise betroffen sind und nicht zu den gefährdeten Sektoren gehören, können ebenfalls auf Kurzarbeit zurückgreifen, sofern sie keine Entlassungen vornehmen. In diesem Fall darf die Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden 15 % der gesamten monatlichen Normalarbeitszeit des Unternehmens nicht überschreiten.
Ab 1. Mai 2021 bis 30. Juni 2021
Die Anzahl der verlorenen Arbeitsstunden darf 10 % der Gesamtstunden nicht überschreiten. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen sind mit Kurzarbeit nicht vereinbar.
Ab Juli 2021 läuft die Kurarbeiterregelung aus.
Ausnahmen
Unternehmen können von diesen Bedingungen abweichen, indem sie einen Sanierungsplan (Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern) oder einen Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern) aufstellen.
Einige Branchen haben Branchenvereinbarungen abgeschlossen, die unter bestimmten Bedingungen Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen bei gleichzeitiger Teilarbeitslosigkeit im Falle einer Umstrukturierung ermöglichen.
In diesem Stadium wurden Vereinbarungen von den Verbänden ausgehandelt, die die folgenden Berufe vertreten: Friseur, Ästhetik, Tätowierer, Werkstätten, Karosseriewerkstatt, Optiker, Audioprothetiker, Orthopäden, Dentallabor. Für weitere Erläuterungen stehen Ihnen die Berater der betreffenden Verbände zur Verfügung. Link zu den Beratern