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FDA - NEWS

Beantragung von Kurzarbeit wegen Coronavirus: spezielles Formular verfügbar

Ihre Geschäftstätigkeit erlebt aufgrund des Coronavirus einen Rückgang, und Sie befürchten, dass Sie Mitarbeiter entlassen müssen?

Sie sollten wissen, dass die Regelung der Kurzarbeit bei höherer Gewalt für Arbeitnehmer gelten kann:

die keine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit haben;

die Sie nicht mehr in Vollzeit oder gar nicht mehr beschäftigen können:

- weil Ihr Lieferant Sie aufgrund des Coronavirus nicht mehr mit Rohstoffen beliefern kann oder

- weil die Kundennachfrage aufgrund des Coronavirus erheblich zurückgegangen ist oder;

- weil aufgrund von Personalmangel wegen externer Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Fortsetzung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit unmöglich ist oder eine oder mehrere Abteilungen Ihres Unternehmens vollständig stillstehen.

Im Falle einer Vereinbarung kann der Beschäftigungsfonds dann 80 % des normalen Gehalts (höchstens 250 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer) für maximal 1.022 Stunden pro Arbeitnehmer übernehmen.

Für die Beantragung von Kurzarbeit in Fällen von höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat das Ministerium für Wirtschaft den Unternehmen ein spezielles Formular bereitgestellt.

Der Antrag ist an folgende Adresse zu schicken:

Ministère de l'Economie

Secrétariat du Comité de Conjoncture

L-2914 Luxembourg

 

Auf der Website gouvernement.lu finden Sie ferner die FAQ über die Auswirkungen des Coronavirus auf luxemburgische Unternehmen.

Fédération des Artisans

François Engels

T: 424511-30

E: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.