"Clever fueren"-Regelung: Verlängerung der Inbetriebnahmefrist für Plug-in-Hybridfahrzeuge
Angesichts der weltweiten Halbleiterknappheit und der daraus resultierenden längeren Lieferzeiten für Neufahrzeuge wird die Frist für die Erstzulassung im Rahmen des Förderprogramms "Clever fueren" für Plug-in-Hybrid-Elektroautos und -Lieferwagen, die bisher auf den 31. Dezember 2021 festgesetzt war, für Fahrzeuge, die bis zum 30. September 2021 bestellt wurden, um 12 Monate auf den 31. Dezember 2022 verlängert.
Um sicherzustellen, dass nur Fahrzeuge, deren Erstzulassung für 2021 vorgesehen war, unter diese Verlängerung fallen, muss das ursprüngliche Auslieferungsdatum auf dem Kaufvertrag oder, im Falle eines Leasings, auf dem Fahrzeugmiet- oder -leasingvertrag deutlich angegeben werden.
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung