Drei Beihilferegelungen in Verbindung mit COVID-19 verlängert
Während die Beihilfe für ungedeckte Kosten und die Wirtschaftsförderungsbeihilfe im Juni auslaufen, haben Finanzminister Pierre Gramegna und Wirtschaftsminister Franz Fayot soeben die Verlängerung von 3 Beihilferegelungen bis Ende des Jahres angekündigt.
Die entsprechenden Verfahren werden in den nächsten Tagen auf guichet.lu aktualisiert.
1. Das System der rückzahlbaren Vorschüsse wurde bis zum Ende des Jahres verlängert
Der rückzahlbare Vorschuss hat die Form eines Kapitalvorschusses, der den Liquiditätsbedarf von Unternehmen decken soll, die im Zusammenhang mit COVID-19 vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Vorschuss kann maximal 800.000 Euro pro Unternehmen oder Unternehmensgruppe betragen und unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Grenzen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, d. h. Personalkosten und Miete, für die Monate abdecken, die in den Zeitraum des unvorhersehbaren Ereignisses fallen. Bei Selbstständigen wird das Einkommen den Personalkosten gleichgestellt, unter der Voraussetzung, dass sie als Selbstständige dem Sozialversicherungssystem angeschlossen sind.
Die ursprünglich bis Ende Juni 2021 angesetzte Frist für den Erhalt eines rückzahlbaren Vorschusses wird nun bis Ende 2021 verlängert. In der Praxis können die Unternehmen ihre Anträge bis spätestens Ende Oktober einreichen, damit der Vorschuss spätestens Ende Dezember gewährt werden kann.
2. Staatlich garantiertes Kreditprogramm bis 31. Dezember 2021 verlängert
Dieses Programm wurde im Rahmen des wirtschaftlichen Stabilisierungsprogramms durch eine Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium und acht lokalen Banken ins Leben gerufen und ermöglicht Unternehmen die Aufnahme von Krediten in Höhe von bis zu 25% ihres Umsatzes. Die Darlehen werden für eine maximale Laufzeit von 6 Jahren gewährt, mit einer staatlichen Garantie von 85%. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Unternehmens verpflichtet sich der Staat, bis zu 85 % des Darlehensbetrags zu zahlen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Gewährung eines Bankkredits an Unternehmen durch lokale Banken zu erleichtern.
Während der letzte Termin für die Einreichung eines solchen Kreditantrags auf den 30. Juni 2021 festgelegt war, können Unternehmen nun endlich bis zum 30. Dezember 2021 einen Kredit mit einer solchen Garantie beantragen.
3. Verlängerung und Anhebung des Beihilfehöchstsatzes zur Förderung von Investitionen in der COVID-19-Ära
Dieses im Juli 2020 im Rahmen des Regierungsprogramms "Neistart" eingeführte Instrument soll Unternehmen dazu ermutigen, trotz des derzeit durch die COVID-19-Krise verschlechterten Investitionsklimas Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung, Digitalisierung oder zum Umweltschutz durchzuführen, und zwar durch eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Sie richtet sich an Unternehmen, die während der Krise einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben, und ermöglicht es ihnen, viel höhere Beträge an Investitionsbeihilfen als in normalen Zeiten zu erhalten, insbesondere für Projekte, die die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft betreffen.
Ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristet, wird auch diese Investitionsbeihilferegelung bis zum Ende des Jahres verlängert. In der Praxis können die Unternehmen bis spätestens Ende Oktober ein Dossier einreichen, während die Beihilfe bis Ende Dezember 2021 gewährt werden kann.
Zusätzlich zur Verlängerung wird der maximale Beihilfebetrag pro Unternehmen von derzeit 800.000 € auf 1.800.000 € erhöht, während die maximale Beihilfeintensität bei maximal 50 % der förderfähigen Kosten beibehalten wird.
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