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FDA - NEWS

Finanzhilfen „Neistart Lëtzebuerg“: Neustart mit Fehlzündung

 Im Rahmen der « Neistart  Lëtzebuerg » - Strategie hat die Regierung Mitte Mai zusätzliche finanzielle Hilfen für den Einzelhandel und Wirtschaftsbereiche angekündigt, die dauerhaft von Einschränkungen betroffen sind, wie z.B. Eventberufe. Unter ihnen auch zahlreiche Handwerksunternehmen, die Kunden emfpangen, eine Verkaufsfläche betreiben oder z.B. als Caterer von der Eventbrache abhängig sind.

Nun ist es aber so, dass nur Unternehmen von der Hilfe profitieren können, die für den Monat Juli keinen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt haben. Dieser Antrag muss bis zum 12. eines jeden Monats für den Folgemonat gestellt werden.  Da die entsprechenden Hilfen zwar am 15 Mai angekündigt wurden aber lediglich am 22. Juli im Parlament verabschiedet wurden, wussten viele Unternehmen nicht, wie sie sich verhalten sollten. Jene, die im Juli Kurzarbeit gefahren sind, sind jedenfalls in diesem Monat von der Finanzhilfe ausgeschlossen.

Die Fédération des Artisans begrüßt natürlich alle Formen von finanziellen Hilfen für Unternehmen.

In diesem Fall war das Timing aber so gewählt, dass viele Unternehmen leer ausgehen werden.