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GLEICHSTELLUNG VON SELBSTÄNDIGEN BLEIBT EIN THEMA

Durch die Anpassungen der Beihilfen, die gestern von Mittelstandminister Lex Delles vorgestellt wurde, besteht kurz- und mittelfristig Planungssicherheit für Selbständige. Tatsächlich ist ihr Gehalt Teil der Kosten, die im Falle einer administrativen Schließung geltend gemacht werden können.

Was das Handwerk betrifft, sind die Selbständigen zumindest für den Monat Januar und voraussichtlich auch über die kommenden Monate und im Falle eines weiteren Lockdowns abgesichert.

Was aber mit Sicherheit nicht abgeschlossen ist, ist die Beseitigung von strukturellen Benachteiligungen zulasten von Selbständigen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung. Dies ist im Übrigen im aktuellen Koalitionsprogramm vorgesehen.

Die Forderung nach einem Ersatzgehalt, auf das Selbständige ein verbrieftes Anrecht haben müssten, anstatt einer Hilfe, die ihnen gewährt werden kann oder eben auch nicht, bleibt dementsprechend bestehen, auch wenn für die akute Phase eine Lösung gefunden wurde. Die Fédération des Artisans und Jonk Handwierk werden sich demnach auch weiterhin dafür einsetzen, dass Selbständige gegenüber von Arbeitnehmern von der Politik nicht benachteiligt werden. 

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