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Kinderbetreuungstage werden nicht gezählt

Im Falle einer Quarantäne oder aus Gründen, die mit Covid-19 zusammenhängen, kann ein Elternteil sein Kind ohne Zählung der Tage behalten. Das heisst die Tage, die den Arbeitnehmern für die Betreuung eines Kindes gewährt werden, das wegen des Covid-19 in Quarantäne oder Isolation gehalten werden, nicht von der Quote der Tage abgezogen, die in den gesetzlichen Bestimmungen für Urlaub aus familiären Gründen vorgesehen sind.

Unter diesen Umständen müssen die Eltern daher nicht auf die 12 Tage Urlaub pro Kind im Alter von 0 bis 4 Jahren, 18 Tage bei Kindern im Alter von 4 bis 13 Jahren und fünf Tage bei einem Krankenhausaufenthalt zwischen 13 und 18 Jahren, die gesetzlich für mehr als ein Jahr vorgesehen sind, zurückgreifen.


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