Skip to main content

FDA - NEWS

UPDATE Kurzarbeit - Beschleunigtes und automatisiertes Verfahren - Vorschuss an Unternehmen

Sehr geschätztes Mitglied,

Folgendes Update um Sie über die Verfahren zur beschleunigten und automatisierten Beantragung von Kurzarbeit zu informieren, die von ADEM eingerichtet wurden.

Das neue automatisierte System von ADEM

Um das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit in Fällen höherer Gewalt im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zu beschleunigen und zu erleichtern, hat ADEM in enger Abstimmung mit dem Konjunkturkomitee ein neues automatisiertes System eingerichtet, das es den Unternehmen ermöglicht, ihre Kurzarbeitsanträge über ein Online-Formular auf der Website http://guichet.lu/cocp einzureichen.

Auf diese Weise werden Anträge von Unternehmen, die nach Regierungsbeschlüssen (insbesondere dem Beschluss des Regierungsrates vom 17. März 2020, dass Baustellen geschlossen werden müssen) ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können, direkt von ADEM bearbeitet.

Anträge von anderen Unternehmen werden nur nach Zustimmung des Ausschusses für wirtschaftliche Bedingungen bearbeitet.

Dieser Antrag muss monatlich gestellt werden.

Unternehmen stellen ihren Antrag unter Verwendung einer sicheren Authentifizierung (LuxTrust-Produkt, z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder eines elektronischen Personalausweises.) Sie haben auch die Möglichkeit, ihren Antrag von ihrem Treuhänder einreichen zu lassen, wenn sie kein LuxTrust-Produkt besitzen. Die gesammelten Daten werden von ADEM automatisch verarbeitet.

WICHTIG - Unternehmen, die ihren Antrag bereits auf der Grundlage des alten Formulars eingereicht haben

Die Anfragen, die beim Konjunkturkomitee per Post, E-Mail oder Fax eingehen, werden von ADEM bearbeitet. Angesichts der extrem hohen Zahl der eingegangenen Anträge könnte diese Bearbeitung bis zum 3. April 2020 dauern. Unternehmen, deren Anträge unvollständig sind, werden von ADEM kontaktiert.

WICHTIG - Unternehmen, die noch keinen Antrag gestellt haben

Unternehmen, die ihren Antrag auf Kurzarbeit noch nicht bei der Konjunkturkomitee eingereicht haben, müssen ebenfalls das unter guichet.lu erhältliche Formular verwenden, um ihren Antrag zu stellen. Anträge per Post, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen.

Vorschuss an Unternehmen

ADEM wird den Unternehmen einen Vorschuss zahlen. Dieser Vorschuss entspricht 80 % der Gehälter der von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter und ermöglicht den Unternehmen eine schnelle Liquiditätsbeschaffung. Die Rückerstattung pro Arbeitnehmer ist auf 250% des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeiter ab 18 Jahren (5.362,48 EUR) begrenzt.

Detaillierte Abrechnung am Monatesende

Nach Ende des Monats muss das Unternehmen eine detaillierte Abrechnung mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erstellen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird ADEM die vom Beschäftigungsfonds tatsächlich geschuldeten Beträge berechnen. Im Falle wo zu viel ausgezahlt wurde, muss das Unternehmen dies zurückerstatten.

Welche Mitarbeiter kommen für die Kurzarbeitsregelung im Zusammenhang mit COVID-19 in Frage?

Die Kurzarbeitsregelung für Fälle höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise kann für :

- Arbeitnehmer mit unbefristeten und befristeten Verträgen (die Verträge müssen zum Zeitpunkt des Eintretens des Falls höherer Gewalt in Kraft sein), die nicht durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgedeckt sind und die nicht mehr oder nicht mehr auf Vollzeitbasis beschäftigt werden können, wenn das Unternehmen den normalen Betrieb nicht mehr gewährleisten kann.

- Lehrlinge in der Erstausbildung und in der Erwachsenenlehre (für den vom Arbeitgeber zu zahlenden Teil des Gehalts)

Während der Geltungsdauer der Kurzarbeit verpflichten sich die Unternehmen, keinem Arbeitnehmer aus anderen als persönlichen Gründen zu kündigen.

Mitarbeiter, die Urlaub aus familiären Gründen erhalten haben

Ab Montag, 30. März 2020 kann ein Arbeitnehmer, der von Kurzarbeit profitiert, den Urlaub aus familiären Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer, die weiterhin Urlaub aus familiären Gründen erhalten möchten und nicht in den Genuss von Kurzarbeit kommen, erneut einen Antrag auf Urlaub aus familiären Gründen mit dem neuen Formular stellen, das ab Montag, 30. März 2020 auf der Website guichet.lu verfügbar ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater bei der Fédération des Artisans oder informieren Sie sich auf der Website www.fda.lu oder auf der ADEM-Website https://adem.public.lu/fr/actualites/adem/2020/03/cho-part.html.