Kurzarbeit für August 2020
Wichtig: Anträge für den Monat August müssen vom 1. bis spätestens einschließlich 12. Juli über MyGuichet.lu gestellt werden.
Das Unternehmen oder sein Vertreter (z.B. ein Treuhänder) muss den Antrag elektronisch über seinen Berufsbereich auf der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt ein LuxTrust Produkt (z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Vier Möglichkeiten für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld sind möglich:
- Industrieunternehmen werden weiterhin von der Kurzarbeitsregelung profitieren, um auf Störungen auf den internationalen Märkten reagieren zu können. Bei der Anwendung der konjunkturell bedingten Kurzarbeitsregelung verpflichten sich die Industrieunternehmen, keine Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.
- Um der besonders schwierigen Situation von Unternehmen in gefährdeten Sektoren Rechnung zu tragen, die nach wie vor stark von der COVID-19-Krise betroffen sind (Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Tourismus und der Veranstaltungsbranche), können diese Unternehmen von einem beschleunigten Zugang zur Kurzarbeit aus einer strukturellen Quelle profitieren, ohne dass die Zahl der Arbeitnehmer, die Anspruch auf Kurzarbeit haben, begrenzt wird. Im Falle eines nachgewiesenen Bedarfs können diese Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 auf wirtschaftliche Entlassungen bis zu einer Höchstgrenze von 25% ihrer Beschäftigten zurückgreifen, analog zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur Einrichtung eines Sanierungs- und Solidaritätsfonds zugunsten der Unternehmen.
- Unternehmen, die von der Gesundheitskrise betroffen sind, mit Ausnahme von Industrieunternehmen und Unternehmen in gefährdeten Sektoren, können im beschleunigten Verfahren auch auf strukturell bedingte Kurzarbeit zurückgreifen, sofern sie keine Entlassungen vornehmen. Mit dieser Maßnahme sollen die Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen so weit wie möglich erhalten werden.
Dennoch darf die Zahl der Beschäftigten, für die Kurzarbeit gilt, im August 2020 auf keinen Fall 25% der Belegschaft überschreiten.
Unter Arbeitnehmer wird in diesem Zusammenhang jeder Arbeitnehmer verstanden, der im laufenden Monat zur Kurzarbeit erklärt wurde, unabhängig von der Anzahl der Kurzarbeitsstunden.
- Schließlich müssen Anträge von Unternehmen in gefährdeten Sektoren, die mehr als 25% ihrer Belegschaft entlassen wollen, sowie von allen anderen Unternehmen, die Entlassungen vornehmen wollen, einen "traditionellen" Antrag auf Kurzarbeit stellen.
Um für Kurzarbeit in Frage zu kommen, müssen die Unternehmen daher einen Umstrukturierungsplan erstellen. Dieser Plan wird im Falle von kleinen Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten in Form eines Sanierungsplans oder bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten in Form eines Plans zur Erhaltung der Beschäftigung erstellt.
Der Konjonkturausschuss behält sich auch das Recht vor, eine negative Stellungnahme zu Anträgen von Unternehmen abzugeben, die eindeutig nicht oder nur geringfügig von der Gesundheitskrise betroffen sind.
Für weitere Informationen können sich die Mitglieder der Föderation der Handwerker an den Verwaltungssekretär ihres jeweiligen Verbandes wenden.