Schreiben zur Anfechtung der 3G-Regelung
Mehrere Unternehmen haben uns mitgeteilt, dass ihnen - meist anonym - eine Mitteilung zugesandt wurde, in der der Unternehmer aufgefordert wird, die 3G-Regelung ab dem 15. Januar nicht anzuwenden. Um diese Forderung zu untermauern, entwickelt der Verfasser des Schreibens eine Reihe von "juristischen" Argumenten.
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die einzige Verantwortung und Verpflichtung des Arbeitgebers darin besteht, die Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Dezember 2021 umzusetzen, das die 3G-Regelung in Unternehmen ab dem 15. Januar verbindlich vorschreibt.