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FDA - NEWS

Teilarbeitslosigkeit: Ausnahmeverfahren mit Antragstellung bis 5. November 2020 möglich

Aufgrund der Entwicklung der COVID19-Pandemie wurde eine Verstärkung der Gesundheitsmaßnahmen eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit bis November 2020 ausnahmsweise angepasst. Während solche Anträge normalerweise spätestens am 12. des Monats vor dem vom Antrag betroffenen Monat eingereicht werden müssen, können die Betriebe für den Monat November ihre Anträge ausnahmsweise bis einschließlich 5. November eingereicht werden.

Ausnahmeverfahren für den Monat November

Für Firmen, die für November noch keinen Antrag auf Kurzarbeit gestellt hatten und diese nun für notwendig erachten, wurde ein Ausnahmeverfahren eingeführt. Die betroffenen Unternehmen können von jetzt an bis zum 5. November das spezifische Formular auf guichet.lu herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und so bald wie möglich per E-Mail an folgende Adresse senden: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.. Dem Antrag sind ein Formular mit Bankverbindung (RIB) und eine Erklärung der Personalvertretung beizufügen, in der bestätigt wird, dass sie über das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit informiert wurde, oder, falls das Unternehmen keine Personalvertretung hat, eine von jedem von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter unterzeichnete Informationserklärung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Kurzarbeit für den Monat November gestellt haben, ausnahmsweise während der beim ADEM einzureichenden Schlusserklärung die Zahl der betroffenen Mitarbeiter korrigieren können, wobei die Einhaltung der geltenden Regeln bezüglich des maximalen Prozentsatzes der Belegschaft, der angestrebt werden kann, gewährleistet sein muss.

Dieses Ausnahmeverfahren ist nur für den Monat November gültig. Dies bedeutet in der Praxis, dass Ausnahmeanträge für den Monat November nach dem üblichen Verfahren gleichzeitig mit Anträgen für den Monat Dezember eingereicht werden können.

Erinnerung an das übliche Verfahren

Für Anträge, die sich auf den Monat Dezember beziehen, gilt das übliche Verfahren. Zur Erinnerung: Das übliche Verfahren sieht vor, dass Anträge jeden Monat zwischen dem 1. und 12. des Monats vor dem Monat, auf den sich der Antrag bezieht, im Voraus gestellt werden müssen. So müssen Anträge für den Monat Dezember 2020 zwischen dem 1. und 12. November 2020 über MyGuichet.lu eingereicht werden und so weiter für die folgenden Monate.

Das Unternehmen oder sein Vertreter (z.B. ein Treuhänder) muss den Antrag elektronisch über seinen Berufsbereich der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Die antragstellende Person benötigt ein LuxTrust-Produkt (z.B. Token, Smartcard oder Signierstick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Ihres Verbandes.