UNTERBRECHUNG DES LAUFENDEN ELTERNURLAUBS
COVID-19: Möglichkeit den laufenden Elternurlaub zu unterbrechen
Angesichts des aktuellen Kontexts der COVID-19-Pandemie informieren wir Sie, dass es ausnahmsweise möglich ist, einen laufenden Elternurlaub zu unterbrechen. Da die Unterbrechung des Elternurlaubs als externe Ursache angesehen wird, muss die bereits ausgezahlte Elternurlaubsentschädigung nicht zurückerstattet werden. Der zum Zeitpunkt der Unterbrechung verbleibende Teil des Elternurlaubs kann mit Zustimmung des Arbeitgebers am Ende der Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Um die Unterbrechung Ihres Elternurlaubs zu beantragen, füllen Sie bitte das hier verfügbare Formular aus und senden Sie es an die CAE.