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Update: Unbearbeitete Anträge auf Kurzarbeit

Zur Zeit erhalten viele Unternehmen eine E-Mail oder einen Brief von der ADEM, in dem sie darüber informiert werden, dass ihr Antrag auf Kurzarbeit, der via Papierformular für den Monat März gestellt wurde, nicht bearbeitet werden konnte.

Wie reagieren? :

Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert, ihren Antrag  erneut für den Monat März über die Internetseite guichet.lu zu stellen. Generell sollten alle Anträge ausschließlich über die spezielle Internetseite auf guichet.lu gestellt werden. Unternehmen, die inzwischen ihren Antrag über besagte Webseite nachgereicht haben, werden gebeten das Schreiben der ADEM zu ignorieren.

 

 


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