Mit dem Ende des Krisenzustands am 24. Juni 2020 um Mitternacht enden auch die Bestimmungen der Branchenvereinbarung zwischen der Fédération des Artisans und den Gewerkschaften OGBL und LCGB bezüglich der Beförderung von Arbeitnehmern in der Krisenzeit COVID-19, insbesondere die Trennung der Arbeitnehmer durch einen freien Platz zwischen jedem Arbeitnehmer.
Insbesondere aufgrund der gesetzlichen Beibehaltung bestimmter Barrieremaßnahmen und des allgemeinen Grundsatzes, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verantwortlich ist, bleibt das Tragen von Masken oder anderen Vorrichtungen, die Nase und Mund bedecken, für jede Tätigkeit, bei der ein physischer Abstand von 2 Metern nicht garantiert werden kann, obligatorisch.
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