Skip to main content

FDA - NEWS

Das Wort zum Sonntag  

 

Am siebten Tage sollst du ruhen! Ist das so? Während wir uns in unseren modernen, individualisierten Gesellschaften eher selten auf das Alte Testament berufen, wenn es um Lebensführung oder Freizeit geht, werden wir, wenn es um die Sonntagsarbeit geht, plötzlich katholischer als der Papst.

Gerade im Moment, wo es für nicht wenige Unternehmen um nichts weniger als das Überleben geht, hat der Arbeitsminister entdeckt, dass sich beim Thema Sonntagsarbeit gewisse Freiheiten eingebürgert haben, die so nicht vom Arbeitsrecht vorgesehen sind.

Den Unternehmern kann man nur bedingt einen Vorwurf machen, da die Gesetzgebung nicht ressortübergreifend klar geregelt ist. Das Ladenöffnungsgesetz ist zwar antiquiert, aber das Mittelstandsministerium agiert relativ kulant was Ausnahmeregelungen betrifft, um regionalen und sektoriellen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Insbesondere in den Grenzregionen des Nordens und Ostens des Landes hat sich das Sonntagshopping zur Institution gemausert und für die betroffenen Unternehmen bildet es einen Pfeiler ihres Geschäftsmodells. Auch für die Mitarbeiter ist Sonntagsarbeit nicht uninteressant, da die gearbeiteten Stunden mit einem Aufschlag von 70 Prozent entlohnt werden, oder alternativ kann sich der Mitarbeiter an einem anderen Wochentag frei nehmen und enthält die 70 Prozent Aufschlag für die am Sonntag gearbeitet Stunden.

Soweit so gut. Dieses Modell hat nun jahrelang funktioniert und es wurde auch von keiner Seite her infrage gestellt. Bis jetzt. Im Arbeitsrecht ist nämlich vorgesehen, dass im Handel die sonntägliche Arbeitszeit 4 Stunden nicht überschreiten darf. Da liegt der Hase im Pfeffer. Die Mitarbeiter, die oft lange Anreisen zum Arbeitsplatz haben, möchten sonntags keine 4 Stunden arbeiten, sondern eine normale Schicht und auch die Unternehmen sind nicht darauf erpicht einen 2 Schichtbetrieb einzuführen, um sonntags aufzumachen. Der Arbeitsminister kann vorübergehende oder ständige Abweichungen vom Sonntagsarbeitsverbot genehmigen, wenn eine Schließung am Sonntag den normalen Betrieb gefährden könnte. Der Arbeitsminister könnte den Unternehmen in der jetzigen Krisensituation entgegenkommen. Bis jetzt zieht der Mieter im „Rousengärtchen“ es aber vor, den Unternehmen die ITM ins Haus zu schicken, um Protokoll aufzunehmen und entsprechende Strafen auszusprechen. Die Unternehmen in den betroffenen Regionen sind mittlerweile im Krisenmodus, da ihr Geschäftsmodell und damit ihre Existenz auf der Kippe steht.

Was könnte die Lösung sein? Wir wären nicht in Luxemburg, wenn nicht irgendwann der OGB-L in besagter Sache auftauchen würde. Die Gewerkschaft hat angedeutet, dass man der Sache im Rahmen eines Kollektivvertrages oder eines interprofessionellen Abkommens beikommen könnte, unter Voraussetzung natürlich, dass weitere Vergünstigungen, die über den 70prozentigen Lohnzuschlag hinausgehen, herausspringen würden. Die Personaldelegationen oder die Mitarbeiter vor Ort werden, wie beim OGB-L üblich, natürlich nicht konsultiert und was in Pommerloch und der Wemperhardt passiert, soll bitte schön von Gewerkschaftsfunktionären aus Esch beschlossen werden.

 

 Für die Geschäftsleute stellt sich natürlich die Frage, ob unter diesen Bedingungen überhaupt noch möglich ist sonntags zu öffnen. Es ist ja nicht so, dass sie sonntags ihre Produkte teurer verkaufen könnten, als unter der Woche. Was bleibt ist die Rückkehr zur 6 Tagewoche, was den Verlust eines beträchtlichen Teils der Kunden aus den Grenzregionen nach sich ziehen würde, mit unweigerlichen Folgen auf die Beschäftigung in den Unternehmen. Dass diese Arbeitnehmer auf dem Altar des Arbeitsrechtes geopfert werden, interessiert den OGB-L natürlich weniger, denn dem geht es vor allem ums Prinzip.

Was die Fédération des Artisans betrifft, soll sich der Staat aus solchen Sachen prinzipiell heraushalten. Wenn ein Unternehmer glaubt es würde sich lohnen sonntags zu öffnen und wenn er sich mit seinen Mitarbeitern einig wird, dann soll er das tun dürfen.  Wenigstens die DP hat sich getraut eine klare Position zu diesem Thema zu beziehen, um pragmatische Lösungen zu finden, anstatt ideologische Lienen zu ziehen. Das letzte Wort zum Sonntag ist also noch nicht gesprochen.

Fédération des Artisans

Christian Reuter

Secrétaire général adjoint

424511-28

Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.