Antrag auf Kurzarbeit bei höherer Gewalt infolge der Überschwemmungen
Nach den starken Regenfällen vom 14. und 15. Juli 2021, die in ganz Luxemburg zu Überschwemmungen geführt haben, und angesichts der sich daraus ergebenden Folgen für die Geschäftstätigkeit hat die Regierung beschlossen, dass die Regelung für Kurzarbeit bei höherer Gewalt ausnahmsweise auf alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen, die von den Überschwemmungen betroffen sind, angewendet werden kann, sofern sie:
- sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sehen; oder
- nicht in der Lage sind, ihre übliche Tätigkeit fortzusetzen.
Während des Zeitraums der Kurzarbeit erstattet der Staat dem Unternehmen 80 % der üblichen Arbeitsentgelte der jeweiligen Mitarbeiter für die arbeitslose Zeit. Diese Ausgleichsentschädigung muss jedoch mindestens dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer entsprechen.
Die Erstattung ist auf 250 % des sozialen Mindestlohns begrenzt. Das Unternehmen bleibt zur Zahlung der Sozialabgaben und Arbeitsentgelte für die geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet.
Ein Unternehmen, das die Kurzarbeit bei höherer Gewalt nutzt, verpflichtet sich, keine Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.
Link zur Beantragungsprozedur auf guichet.lu
Bei Fragen steht Ihnen ihr Berater der Fédération des Artisans zur Verfügung.