Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland
Zum 1. Oktober 2021 ist in Deutschland die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt worden. Das bedeutet, dass Ärzte in Deutschland Ihren Patienten keinen Ausdruck der AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Krankschreibungen werden nun von den Arztpraxen digital auf direktem Weg an die deutschen Krankenkassen übermittelt. Dieses System existiert derzeit in Luxemburg so nicht. Bis zum 1. Juli 2022 gilt jedoch als Übergangslösung, dass die Ärzte auf Anfrage die Bescheinigungen als Papierkopie aus ihrer Praxissoftware für die Patienten ausdrucken müssen. Der Arzt druckt jedoch nicht mehr 3 Dokumente, sondern nur noch 2 Dokumente aus, ein Dokument für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und ein Dokument für den Patienten (mit Diagnose). Letzteres soll ebenfalls genutzt werden, um eine Bescheinigung an die CNS zu schicken.