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FDA - NEWS

Kurzarbeit bei höherer Gewalt durch Hochwasser


Nach den starken Regenfällen vom 14. und 15. Juli 2021, die zu Überschwemmungen im ganzen Land geführt haben, und deren Folgen für die berufliche Tätigkeit hat die Regierung beschlossen, dass das System der Kurzarbeit im Falle höherer Gewalt ausnahmsweise auf alle in Luxemburg ansässigen Unternehmen angewendet werden kann, die von den Überschwemmungen betroffen sind und die :

  • sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden; oder
  • sind nicht in der Lage, ihre gewohnte Tätigkeit fortzusetzen. 


Während der Zeit der Kurarbeit erstattet der Staat dem Unternehmen 80 % des Lohns, den die betroffenen Arbeitnehmer normalerweise während der Stunden der Arbeitslosigkeit erhalten. Die Entschädigung muss jedoch mindestens dem sozialen Mindestlohn für ungelernte Arbeiter entsprechen. 

Die Erstattung ist auf 250 % des sozialen Mindestlohns begrenzt. Das Unternehmen ist weiterhin für die Sozialversicherungsbeiträge und den Lohn für die geleisteten Arbeitsstunden verantwortlich.

Ein Unternehmen, das in Fällen höherer Gewalt von der Kurzarbeit Gebrauch macht, verpflichtet sich, Mitarbeiter nicht aus wirtschaftlichen Gründen zu entlassen.

Zum Verfahren auf guichet.lu

Bei Fragen können Sie sich gerne an ihren Verbandsberater wenden.