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FDA - NEWS

Neue Bestimmungen eTVA

Ab dem 1. Januar 2016 wird das eTVA-D System (Einreichung der MwSt.-Erklärung) schrittweise in das eCDF System integriert.

Während der Übergangsphase können die Erklärenden die periodischen (monatlichen und vierteljährlichen) und jährlichen MwSt.-Erkärungen betreffend 2015 und 2016 mittels des eTVA-D Systems oder mittels des eCDF Systems einreichen.

Es ist nicht erforderlich dieselbe MwSt.-Erklärung in beiden Systemen einzureichen.

Die zusammenfassenden Aufstellungen betreffend 2015 und 2016 sind ausschließlich über das eTVA-D System einzureichen.

Die Etappen und Daten dieses Übergangs sind verfügbar unter =>

http://www.aed.public.lu/etva/etva-info-de.html#etva .

Alle Erklärenden können ab sofort einen Zugang zum eCDF System beantragen. Beginnend mit dem Erklärungszeitraum 2017, sind alle MwSt.-Erklärungen (periodischen, jährlichen MwSt.-Erklärungen sowie die zusammenfassenden Aufstellungen) ausschließlich über das eCDF System einzureichen.

Alle Fragen betreffend das eCDF System sind an den Helpdesk eCDF zu richten. Die Kontaktdaten befinden sich in der Rubrik 'Kontakt' vom eCDF System.

Alle MwSt.-relevanten Anfragen richten Sie an den allgemeinen Helpdesk der Verwaltung per E-Mail unter Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. oder an die zuständige Veranlagungsstelle, unabhängig ob die Einreichung über das System eTVA-D oder das System eCDF erfolgt.

Der Helpdesk eTVA (Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. / +352 44 905 777) bleibt weiterhin zuständig für die Zugänge zu den Systemen eTVA-D (Einreichung der MwSt.-Erklärung), eTVA-C (MwSt.-Konto Auszug), VAT Refund und VAT MOSS.

Zusätzliche Informationen unter => http://www.etva.lu und => http://www.ecdf.lu