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FDA - NEWS

Neue COVID-19 Sozialversicherungsmaßnahmen für Arbeitgeber und Selbstständige   

 

 

Während die Gesundheitskrise von COVID-19 auch im Jahr 2021 anhält, haben der Minister für Soziale Sicherheit sowie die Vorstände des Centre Commun (CCSS) und der Mutualität der Arbeitgeber  neue Initiativen ergriffen, um die finanzielle Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Selbstständige zu verringern. Diese Initiativen haben zu Änderungen von Gesetzen und Vorschriften bzw. Verwaltungsentscheidungen geführt, deren Auswirkungen im Folgenden zusammengefasst werden:

 

Sozialbeiträge: Obwohl die Sozialbeiträge weiterhin fällig sind und monatlich in Rechnung gestellt werden, wird das CCCS bis zum 30. Juni 2021 keine Verzugszinsen für verspätete Beitragszahlungen erheben. Nach dem 30. Juni 2021 wird der Verzugszinssatz auf 0 % gesenkt, wenn die vereinbarten Zahlungsfristen, die bestimmten Arbeitgebern und Selbstständigen zugestanden wurden, eingehalten werden, d. h. wenn die laufenden Beiträge und die monatliche Rate auf die Schuld pünktlich bezahlt werden.

Erstattung durch die Mutualité des employeurs: Arbeitgeber und Selbstständige können für Personen, die sich in Quarantäne oder Isolation befinden, eine Erstattung von 100 % anstelle von 80 % in Anspruch nehmen. Diese Maßnahme wird rückwirkend zum 1. Juli 2020 angewandt, und zwar ohne Auswirkungen auf die Versicherungsklasse  bei der Mutualité des employeurs. Die Erstattung erscheint als Gutschrift auf der CCSS-Rechnung, die Sie Mitte März 2021 erreichen wird.

Beitragseintreibung: Die Eintreibung der  er Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe wird bis Ende März 2021 ausgesetzt. 

 

Einen Überblick über die Informationen zu den COVID-19-Sozialversicherungsmaßnahmen erhalten Sie auf der FAQ-Seite des CCSS für Arbeitgeber https://gd.lu/6g7bF6 bzw. für Freiberufler https://gd.lu/c2GFXc.