Ab dem 1. April und bis zum Ende des Monats, in dem der Krisenzustand endet, deckt die Krankenversicherung direkt die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern und Selbständigen ab. Folglich wird die CNS die Kosten dieser Arbeitsunfähigkeit direkt übernehmen und diese Tage werden bei der Bestimmung der Risikoklasse des Betriebes bei der Mutualité des Employeurs nicht berücksichtigt.
Schließlich hat die Regierung beschlossen, dass unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge, die während der Krise fällig werden, keine Verzugszinsen erbringen.
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