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FDA - NEWS

Regierung beschließt Mindestlohnerhöhung - Fatales Signal an kleine und mittelständische Unternehmen

Fast schon beiläufig hat die Regierung am vergangenen Freitag eine Ehrhöhung des Mindestlohnes um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2021 bekanntgegeben.

In klein- und mittelständischen Unternehmerkreisen schlug diese Nachricht ein wie eine Bombe. Die Reaktionen, die den Berufsvertretungen massenweise zugetragen wurden, reichten von Unverständnis, über Wut bis hin zur Resignation.

Zu diesem Zeitpunkt, in dieser Situation und mit Blick auf die trüben Aussichten, hatten Selbständige und Unternehmer aus dem Gaststättengewerbe, dem Handel und dem Handwerk mit Sicherheit nicht mit so einer Entscheidung gerechnet.

Die Unternehmen sind angeschlagen. Ihre Märkte sind teilweise oder komplett eingebrochen. Ihre Reserven sind aufgebraucht. Es laufen Kosten und Schulden an, die keine staatliche Unterstützung auffangen kann.

Die Entscheidung in dieser Situation eine Mindestlohnerhöhung durchzuziehen, ist eine politische Entscheidung. Gegen den wirtschaftlichen Sach- und gesunden Menschenverstand, gegen die Fähigkeit der Unternehmen Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen und im Endeffekt gegen die Arbeitnehmer, die in den betroffenen Sektoren beschäftigt sind.

Die Ankündigung in besonders betroffenen Sektoren eine Direkthilfe von 500 Euro pro Mitarbeiter zu gewähren ist ein schwacher Trost und ändert strukturell nichts an der Situation der Unternehmen. Bei einer Mindestlohnerhöhung in einem ebenfalls schwierigen Umfeld im Jahr 2011 hatte die Regierung Juncker-Asselborn sämtlichen betroffenen Unternehmen den finanziellen Ausgleich der Mehrausgaben zugesichert.

Doppelmoral zum Nachteil der Selbständigen

Die Regierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sie niemanden „links liegen“ lassen dürfe, und dass den sozial Schwächeren ein Signal geschickt werden müsste. Welches Signal schickt die Regierung in diesem Kontext an die Selbständigen? Selbständige sind einem doppelt so hohen Armutsrisiko ausgesetzt wie Arbeitnehmer. Trotzdem verweigert die Regierung ihnen in diesen Krisenzeiten ein Ersatzgehalt, so wie es jedem Arbeitnehmer über die Kurzarbeiterregelung zusteht.

Wenn die Regierung schon nicht bereit ist, wirtschaftliche Verantwortung für diese Unternehmen zu übernehmen, muss sie doch mindestens ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und diesen Menschen ein Ersatzgehalt zugestehen, wie sie es bei jedem anderen Versicherten auch tut. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern muss jetzt beschlossen und umgesetzt werden. Die UEL hat entsprechende Vorschläge schon im Frühjahr unterbreitet. Hier steht die Regierung in einer klaren Bringschuld.

Die Unterzeichner fordern die Regierung dazu auf, in dieser Situation von einer gesetzlichen Mindestlohnerhöhung abzusehen und endlich für Gerechtigkeit bei der sozialen Absicherung der Selbständigen zu sorgen.   

 

Die « Confédération des Classes Moyennes » (CCM) vertritt die Interessen von mittelständischen Unternehmen aus Handel, Handwerk und dem Gaststättengewerbe.