Wichtig: Anträge für den Monat September müssen vom 1. bis spätestens einschließlich 12. August über MyGuichet.lu gestellt werden.
Das Unternehmen oder sein Vertreter (z.B. ein Treuhänder) muss den Antrag elektronisch über seinen Berufsbereich auf der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt ein LuxTrust Produkt (z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Vier Möglichkeiten für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld sind möglich:
Dennoch darf die Zahl der Beschäftigten, für die Kurzarbeit gilt, im September 2020 auf keinen Fall 20% der Belegschaft überschreiten.
Unter Arbeitnehmer wird in diesem Zusammenhang jeder Arbeitnehmer verstanden, der im laufenden Monat zur Kurzarbeit erklärt wurde, unabhängig von der Anzahl der Kurzarbeitsstunden.
Um für Kurzarbeit in Frage zu kommen, müssen die Unternehmen daher einen Umstrukturierungsplan erstellen. Dieser Plan wird im Falle von kleinen Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten in Form eines Sanierungsplans oder bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten in Form eines Plans zur Erhaltung der Beschäftigung erstellt.
Der Konjonkturausschuss behält sich auch das Recht vor, eine negative Stellungnahme zu Anträgen von Unternehmen abzugeben, die eindeutig nicht oder nur geringfügig von der Gesundheitskrise betroffen sind.
Für weitere Informationen können sich die Mitglieder der Föderation der Handwerker an den Verwaltungssekretär ihres jeweiligen Verbandes wenden.
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