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FDA - NEWS

Obligatorische Covid-Maßnahmen für Unternehmen werden abgeschafft

Obligatorische Covid-Maßnahmen für Unternehmen werden abgeschafft

Mit der Veröffentlichung des neuen Covid-19-Gesetzes werden ab heute alle verpflichtenden Sanitärmaßnahmen, die Unternehmen betreffen, abgeschafft. Die Maskenpflicht, die Versammlungsbeschränkungen und die 3G-Regelung in der Gastronomie werden aufgehoben. Die Einhaltung von Barriere- und Hygienemaßnahmen wird jedoch weiterhin empfohlen.

Im öffentlichen Nahverkehr bleibt die Maskenpflicht und in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt zusätzlich weiterhin die 3G Regelung. Arbeitnehmer, die in diese Einrichtungen entsandt werden oder dort Arbeiten verrichten, müssen sich an diese Regelung halten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht mehr dafür verantwortlich, den Gesundheitsstatus seiner Arbeitnehmer zu kontrollieren.

Der Arbeitgeber als Verantwortlicher für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen kann weiterhin vorschreiben, dass seine Arbeitnehmer eine Maske tragen müssen. In diesem Zusammenhang kann man insbesondere an Berufe der Körperpflege wie Friseur oder Kosmetikerin denken. 

Zur Erinnerung

Die Quarantäne im Zusammenhang mit Kontaktfällen wird abgeschafft.

In Bezug auf die Isolierung kann die Frist (in der Regel zehn Tage) verkürzt werden, wenn die infizierte Person zwei SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests im Abstand von 24 Stunden durchführt und die Ergebnisse negativ sind. Diese Isolationsdauer gilt für jede Person, unabhängig von ihrem Impfstatus.

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